Klienten-Info
- Neben den Neuerungen zu den Mindestangaben sind auch weitere Änderungen zu beachten.
- Beschleunigte Abschreibung, Erweiterung der vorzeitigen Abschreibung, Öko-Zuschlag.
- Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 bringt eine Verdopplung der Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung.
- Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00 kann temporär unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung in Anspruch genommen werden.
- Steuerfreiheit bis zu einem Kostenlimit von € 2.000,00.
- Rentabilität, Preisgestaltung und Planung wird durch Kostenrechnung möglich.